Finanzgericht bestätigt: Festsetzung der Schenkungsteuer ist rechtmäßig

Das Finanzamt Ribnitz-Damgarten hatte im Jahr 2022 beschieden, dass die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV schenkungsteuerpflichtig ist. Gegen diesen Bescheid hat die Stiftung Klage beim zuständigen Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht.