Berlin: (hib/SCR) Nach Meinung der Bundesregierung wirken sich virtuelle Hauptversammlungen nicht nachteilig auf die „sogenannte Aktionärsdemokratie“ auf. Das schreibt sie in einer Antwort (20/8385) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8199). In der Antwort hebt die Bundesregierung die seit Juli 2022 bestehende Möglichkeit für Aktiengesellschaften, Hauptversammlungen virtuell durchzuführen, als notwendigen Schritt in der Digitalisierung hervor.