Die Europäische Kommission wird die geplante Übernahme von Porta durch XXXLutz eingehend prüfen (vgl. PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland vom 13.10.2026). Sie hat vorläufige Bedenken, dass das Vorhaben den Wettbewerb auf den Märkten für den Einzelhandel mit Möbeln und deren Beschaffung in mehreren Mitgliedstaaten erheblich beeinträchtigen könnte. Das österreichische Unternehmen XXXLutz und das deutsche Unternehmen Porta zählen zu den größten Möbelhändlern in Deutschland, Tschechien und der Slowakei. Die Übernahme würde mehr als 140 Geschäfte, die Möbel unter den Porta-Marken “Porta”, “Boss” und “Asko” anbieten, mit den mehr als 1 800 Geschäften zusammenführen, die in zahlreichen europäischen Ländern Möbel unter den XXXLutz-Marken wie “XXXLutz”, “Home24”, “Mömax”, “Roller”, “Poco” und “Möbelix” verkaufen und ihre Möbel gemeinsam über den Einkaufsverband GIGA International von XXXLutz beschaffen. In Deutschland sei die Position von XXXLutz und Porta im Einzelhandel – insbesondere im Discount-Segment – besonders stark. Auf diesen Märkten könnte der Zusammenschluss den Wettbewerbsdruck zwischen den beteiligten Unternehmen beseitigen. Das könnte wiederum zu höheren Preisen und weniger Auswahl für die Kunden führen. Die geplante Übernahme wurde am 7.9.2026 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 25.2.2027, einen Beschluss erlassen. Getrennt davon untersucht die Kommission, ob XXXLutz und Porta möglicherweise gegen das Durchführungsverbot verstoßen haben, indem sie vor der förmlichen Anmeldung der Übernahme bei der Kommission Maßnahmen ergriffen haben, die zu einer Änderung der Kontrolle über das zu erwerbende Unternehmen beitragen. Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt, und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des Europäischen Wirtschaftsraums erheblich behindern würden. Nach der Anmeldung eines Vorhabens muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

