Mit einer Kleinen Anfrage (Drs. 21/8165) thematisiert die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verteilungswirkungen des Familienleistungsausgleichs im Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung am 2.9.2026 beschlossenen Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Dieser sieht insbesondere eine Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge für 2027 und 2028 vor. Die Fragesteller bezweifeln jedoch, ob die Maßnahmen tatsächlich zu einer sozial ausgewogenen Entlastung von Familien führen. Ausgangspunkt ist die unterschiedliche Wirkung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen. Während Kindergeld unabhängig von der individuellen Einkommensteuerbelastung gezahlt wird, entfalten die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG bei höherem Einkommen eine zusätzliche steuerliche Entlastung, soweit sie im Rahmen der Günstigerprüfung vorteilhafter sind, was natürlich dem progressiven Einkommensteuertarif geschuldet ist. Die Anfrage verlangt deshalb detaillierte Angaben dazu, wie viele Kinder, Steuerfälle und Einkommensgruppen hiervon profitieren, insbesondere differenziert nach Alleinerziehenden, einzeln veranlagten Steuerpflichtigen und zusammenveranlagten Ehegatten sowie nach der Kinderzahl. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag). Dieser bleibt 2027 und 2028 bei unverändert 2 928 Euro je Kind. Die Verfasser fragen, ob und anhand welcher empirischen oder statistischen Grundlagen die Angemessenheit dieses Betrags geprüft wurde. Darüber hinaus werden Schwellenwerte erfragt, ab denen der Ansatz der Kinderfreibeträge gegenüber dem Kindergeld günstiger ist. Auch diese Frage bezieht sich auf verschiedene Familienkonstellationen – Alleinerziehende, Ehegatten mit einem Erwerbstätigen sowie Doppelverdiener – und für eine unterschiedliche Kinderanzahl. Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, die Verteilung von Kindergeld und zusätzlicher Steuerentlastung auf Einkommensdezile darzustellen. Von Interesse ist insbesondere, welcher Anteil der Entlastung Haushalten mit hohen Einkommen zufließt und wie sich die Reform auf Alleinerziehende und Paarhaushalte auswirkt. Schließlich richtet sich der Blick auf Familien, die existenzsichernde Sozialleistungen beziehen. Erfragt wird, in welchem Umfang eine Kindergelderhöhung bei Haushalten nach dem SGB II oder SGB XII durch Anrechnungen kompensiert wird und daher nicht oder nur teilweise zu einem höheren verfügbaren Einkommen führt. Die Anfrage zielt damit auf eine umfassende Bewertung der sozialen Treffsicherheit der geplanten Reform.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

