Aufsatz: Die verfassungsrechtliche Vorgabe der Einheit der Rechtsordnung im Kontext digitaler Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Der Beitrag untersucht die Vereinbarkeit der arbeitsgerichtlichen Entscheidung des LAG Hamm vom 5.9.2025 – 14 SLa 145/25 mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Wertungswiderspruch entsteht, wenn telemedizinische Arbeitsunfähigkeitsfeststellungen berufs- und sozialrechtlich zulässig sind, während arbeitsrechtlich mit der Nutzung einer online erlangten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine außerordentliche, hilfsweise eine ordentliche Kündigung begründet wird.

Ein solcher Widerspruch läge dann vor, wenn identische Sachverhalte unterschiedlich bewertet würden. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall, da die Rechtsordnung lediglich Fernfeststellungen erlaubt, denen eine ärztliche Konsultation zu Grunde liegt. Die streitgegenständliche Bescheinigung kam hingegen ohne jeglichen Arztkontakt zustande. Das LAG Hamm knüpft seine Bewertung folgerichtig nicht an die digitale Form, sondern an die Art der Verwendung des Nachweises, in der es eine Täuschungshandlung erkennt.

Die Entscheidung ist daher mit dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung vereinbar. Sie stellt eine funktional differenzierende, aber konsistente Anwendung von Arbeitsrecht, Sozialrecht und ärztlichem Berufsrecht dar.

Arconada Valbuena/Rabe, BB 2026, 1714-1719