Im Blickpunkt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird gemäß einer Meldung auf der BaFin-Homepage vom 27.11.2025 in den Lageberichten zu den Jahres- und Konzernabschlüssen 2025 schwerpunktmäßig prüfen, wie Unternehmen auf die Folgen von makroökonomischen Veränderungen eingehen. Die gegenwärtige Wirtschaftslage sei geprägt durch Handelsbeschränkungen, schwankende Rohstoff- und Energiepreise, strukturelle Anpassungsprozesse und technologische Veränderungen. Der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz, die globalisierten Wertschöpfungsketten und neue regulatorische Anforderungen lösten Unsicherheiten aus. Mit dem Lagebericht stelle die Unternehmensleitung die gegenwärtige Lage und die voraussichtliche künftige Entwicklung des Unternehmens dar und wie sie mit diesen Herausforderungen umgeht. Dabei müssten die Unternehmen ein nachvollziehbares Bild zeichnen und die makroökonomischen Einflussfaktoren ausgewogen und umfassend analysieren. Fehlerquellen entstünden v. a. durch unzureichende Datengrundlagen, zu optimistische Prognoseannahmen oder die Tendenz, mögliche negative Entwicklungen nicht deutlich genug herauszustellen bzw. zu relativieren. Auch seien Widersprüche zwischen interner Steuerungslogik und externer Berichterstattung zu vermeiden. Klarheit und Vollständigkeit seien gesetzlich gefordert und verlangten eine sorgfältige Prüfung der verwendeten Annahmen und Prognoseparameter. Lageberichte, in denen die gesetzlichen Anforderungen unzureichend umgesetzt wurden, habe die BaFin-Bilanzkontrolle bereits beanstandet. Unternehmen sollten im Interesse einer umfassenden Information des Kapitalmarkts einen objektivierten Maßstab in ihrer Berichterstattung verwenden. Sie sollten sich nicht allein auf die subjektive Einschätzung der Unternehmensleitung beschränken oder die Berichterstattung auf interne Steuerungsgrößen verengen. Eine transparente und sachgerechte Darstellung schaffe zudem Vertrauen in die unternehmerische Steuerungsfähigkeit. Aussagen über Innovationspotenziale, Investitionen in neue Technologien oder Anpassungsstrategien an strukturelle Veränderungen könnten ein differenziertes und zukunftsorientiertes Bild der Unternehmen vermitteln. – Die Enforcementschwerpunkte der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA sind bereits im Oktober veröffentlicht worden, dazu schon BB 2025, 2473.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BB 2025, 2921
