Im Blickpunkt

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Abbildung 11

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 5.11.2025 ein unter www.drsc.de abrufbares Thesenpapier veröffentlicht, welches die Ergebnisse der bisherigen Befassungen im Rahmen der Evaluation zur Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Deutschland zusammenfasst. Es knüpft gemäß der unter www.drsc.de abrufbaren Meldung desselben Tags dazu an die Empfehlung des Fachausschusses Finanzberichterstattung an, ein bedingtes Wahlrecht zur Anwendung der IFRS im Einzelabschluss einzuführen. Die zehn Thesen seien durch das verantwortliche Rechnungslegungsgremium des DRSC entwickelt worden, um einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Entlastung der Finanzberichterstattung deutscher Unternehmen zu leisten. In den Thesen würden der potenzielle Nutzen der IFRS im Einzelabschluss sowie die notwendigen Voraussetzungen zur Einführung eines solchen Wahlrechts dargestellt. Darüber hinaus erörtere das DRSC den vorgeschlagenen Anwendungsbereich und diskutiere den möglichen Einsatz des IFRS-Einzelabschlusses als Grundlage für die unterschiedlichen Funktionen des Jahresabschlusses. Im Vorfeld des Thesenpapiers habe das DRSC, im Rahmen einer mehrphasigen Studie von März 2023 bis September 2025, die Anwendung der IFRS in Deutschland durch Interviews, Befragungen und eine Fallstudie evaluiert. In dieser Studie seien die Akzeptanz und der Anwendungsbereich der IFRS als Regelwerk der Finanzberichterstattung betrachtet worden, da in Abhängigkeit von Kapitalmarktbeteiligung und Berichterstattungsebene unterschiedliche Bilanzierungsvorgaben hinsichtlich einer Pflicht, eines Wahlrechts oder des Verbots einer Anwendung der IFRS durch deutsche Unternehmen bestünden. Dazu Prof. Dr. Sven Morich, Vizepräsident des DRSC: “Das heute veröffentlichte Thesenpapier markiert einen Meilenstein der DRSC-Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland. Unter Bezugnahme auf die Erkenntnisse aus den drei Phasen unserer Studie wird dargelegt, wie ein bedingtes Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss erfolgreich gestaltet werden kann. Ich freue mich, dass wir in diesem Monat noch die Gelegenheit haben werden, die Thesen im Rahmen eines Roundtables mit Vertretern von Unternehmen, Verbänden und Bundesministerien zu erörtern. Die Schaffung wirksamer Entlastungen bei weiterhin effektiver Finanzberichterstattung haben wir dabei fest im Blick.”

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2025, 2729