Im Blickpunkt

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Abbildung 11

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat gemäß seiner PM vom 5.11.2025 an diesem Tag fünf Maßnahmen zum Bürokratierückbau in das sog. Entlastungskabinett der Bundesregierung eingebracht. Dort seien verschiedene Maßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratierückbau mit einem Entlastungsvolumen in Höhe von 157 Mio. Euro beschlossen worden. Das BMWE habe hierzu einen Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten eingebracht. Aufgehoben werde die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern, zur Anbringung von Etiketten durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger (“Nationales Heizungslabel”) sowie die Pflicht der Betreiber von Übertragungsnetzen, jährlich einen Bericht zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und den Umweltauswirkungen der Vorhaben vorzulegen. Zusätzlich würden die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert. Die Pflicht, dass das BMWE und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zur Mitte der Legislaturperiode gegenüber dem Deutschen Bundestag über die wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der DIHK, der Industrie- und Handelskammern und des Netzwerkes der deutschen Auslandshandelskammern berichten, werde künftig auf die DIHK beschränkt. – Zu den Beschlüssen des Bundeskabinetts sagt DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov: “Die Bundesregierung hat den Bürokratieabbau endlich ganz oben auf die Agenda gesetzt. Das ist gut und überfällig [. . .] Die Bürokratiekosten für die Unternehmen betragen derzeit 64 Milliarden Euro pro Jahr laut Normenkontrollrat. Noch weitaus umfangreicher sind der durch Bürokratie entstehende Wertschöpfungsverlust – insgesamt 146 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung, die uns fehlt. Das sind drei Prozent unseres Bruttoinlandsproduktes und ein großes Potential für einen Wachstumsbooster. Mehr noch als die Kosten wirkt das mit den Vorschriften verbundene Misstrauen des Staates auf Unternehmerinnen und Unternehmer: Sie verlieren schlichtweg die Lust und Kraft, innovativ zu wirtschaften.”

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2025, 2666