Im Blickpunkt
Am Beispiel der Veräußerung von Aktien an einer deutschen Gesellschaft, die zuvor im Erbgang erworben wurde, gehen Gauß/Schwarz der Frage nach, ob die Erbschaftsteuer auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden kann. Wie sich betriebliche Erbauseinandersetzungen auf die neuen Verschonungsregelungen auswirken, untersucht Schulze zur Wiesche. Ostermayer/Riedel prüfen, ob Wohnungsunternehmen als erbschaftsteuerliches Gestaltungsmittel genutzt werden können.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht