Im Blickpunkt

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Abbildung 16

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in einem unter www.idw.de abrufbaren Schreiben vom 20.1.2025 an die EU-Kommissare Maria Luís Albuquerque und Valdis Dombrovskis weitere Vorschläge zum Abbau bürokratischer Belastungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Kontext der Budapester Erklärung unterbreitet. Die Budapester Erklärung – so heißt es in der diesbezüglichen IDW-Meldung desselben Tags – betont die Notwendigkeit, die administrativen, regulatorischen und berichtsbezogenen Belastungen für europäische Unternehmen drastisch zu reduzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Insbesondere die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive und der EU-Taxonomie-VO würden von Unternehmen als belastend empfunden. Vorschläge zur Vereinfachung der Taxonomie-Berichterstattung habe das IDW bereits in einem ebenfalls auf der Homepage des IDW abrufbaren Schreiben vom 9.1.2025 an die beiden EU-Kommissare adressiert (s. BB 2024, 169). Im neuen Schreiben empfehle das IDW generell, das Rechtsrahmenwerk des EU-Green-Deal zu überarbeiten, um die Konsistenz und Kohärenz der unterschiedlichen Vorschriften zu verbessern. Darüber hinaus rege das IDW an, bereits bestehende Verordnungen daraufhin zu überprüfen, ob ihre Ziele erreicht wurden. Zudem schlage das IDW vor, die Überarbeitung des EU-Green-Deal-Rechtsrahmens zu nutzen, um eine globale Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen. – In seinem unter www.idw.de abrufbaren Positionspapier “Steuerpolitische Vorschläge zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen” vom 16.1.2025 gibt das IDW Empfehlungen, mit denen die Attraktivität Deutschlands für Investitionen erhöht und bürokratische Hürden abgebaut werden können. Für besonders wichtig hält das IDW gemäß seiner taggleichen diesbezüglichen Meldung den Abbau überbordender Dokumentations- und Bürokratiepflichten und Vereinfachungen im Steuerrecht, für die es Ansatzmöglichkeiten angefangen von der Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung, um die Unternehmen in dem derzeitigen Umfeld resilienter aufzustellen, bis hin zu weitreichenden Veränderungen bei der Gewerbesteuer gäbe. Wichtig sei auch eine Beschleunigung: Hier gelte es, die Finanzverwaltung stärker zu digitalisieren und eine Reform der Betriebsprüfungen anzugehen.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2025, 233