Klagen außertariflich Beschäftigter gegen die Volkswagen AG auf Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000,00 Euro sowie auf Weitergabe einer Tariferhöhung

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat am 15. Oktober 2024 26 Klagen verhandelt, mit denen außertariflich Beschäftigte der Volkswagen AG – vorrangig aus Managementkreisen – von dem Unternehmen die Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000,00 Euro und die Weitergabe einer Tariflohnerhöhung von 3,3 % ab dem 01.05.2024 fordern.