Im Blickpunkt

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Abbildung 14

Seit dem 1.11.2024 steht Gründern sowie Unternehmensnachfolgern ein neues Förderangebot zur Verfügung: In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein, heißt es in der diesbezüglichen PM der beteiligten Institutionen vom 29.10.2024. Dabei würden die Hausbanken durch eine 100 %ige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das BMF und das BMWK gewährten hierfür eine 80 %ige Rückgarantie des Bundes. Die KfW refinanziere die Hausbanken. Dafür stelle sie die Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung. Die Hausbanken müssten folglich keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen – und ihre Kunden profitierten von attraktiven Konditionen. Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge würden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werde bis zu 35 % eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500 000 Euro. Die Antragsteller müssten keine Sicherheiten stellen. Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitierten sie von besonders günstigen Zinsen. Darüber hinaus sei eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich. Für die Förderung stünden zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung. Die Antragsteller beantragten den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank. Die Hausbank stelle über die zentrale Homepage https://kapital.ermoeglicher.de/de/ den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantrage die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüfe und zusage. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter https://www.kfw.de/077 oder https://kapital.ermoeglicher.de/de.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2024, 2665