Im Blickpunkt

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Abbildung 9

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23.10.2024 den Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung veröffentlicht. In Fortentwicklung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer – so die diesbezügliche Meldung auf der Homepage des BMWK – soll der Syndikus-Wirtschaftsprüfer als eine mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers vereinbare Tätigkeit eingeführt werden. Zudem solle der Betrieb von Zweigstellen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Aufhebung des Erfordernisses, dass ein Wirtschaftsprüfer eine Zweigstelle leiten muss, erleichtert werden. Die Änderungen zur Stärkung der Berufsaufsicht beruhten auf Erkenntnissen im Rahmen der von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) oder der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) durchgeführten berufsaufsichtlichen Verfahren. Die Ermittlungsverfahren sollten zukünftig noch effektiver und transparenter gestaltet werden. Aus den Erfahrungen der bei der Wirtschaftsprüferkammer angesiedelten Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) mit der Qualitätskontrolle bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, ergäben sich Änderungen, um die Effektivität und Qualität der Qualitätskontrolle weiter zu verbessern. Die Transparenz über die Ergebnisse einer von der APAS bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die die Jahresabschlüsse von Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, durchgeführten Inspektion solle durch die Einführung einer Informationsmöglichkeit der APAS an Unternehmen von öffentlichem Interesse bzgl. Inspektionsergebnissen gesteigert werden. Der Entwurf enthalte darüber hinaus gesetzliche Klarstellungen, redaktionelle Korrekturen sowie verschiedene Verbesserungen mit lediglich geringfügigen Auswirkungen. – Die WPK begrüßt in einer Meldung vom 24.10.2024 die Einführung eines Syndikus-WP/vBP sowie die Modernisierung des Niederlassungsrechts. Die Einführung eines Syndikus-WP/vBP werde dem gewandelten Berufsbild gerecht und schaffe mehr Flexibilität bei der Planung beruflicher Lebensläufe. Außerdem würde das Berufsrecht der WP/vBP weiter mit den Berufsrechten der RA und der StB harmonisiert, die eine Tätigkeit als Syndikus-RA bzw. Syndikus-StB schon seit langer Zeit erlauben.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2024, 2601