Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 10

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat am 25.9.2024 den Entwurf der Bundesregierung für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) beschlossen. Gemäß der taggleichen hib-Meldung 623/2024 stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion bei Gegenstimmen der Gruppe Die Linke und Enthaltung der AfD-Fraktion für die Vorlage (20/11306). Zuvor hätte der Ausschuss die Vorlage noch um einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erheblich ergänzt. Der Bundestag wolle den Entwurf am 26.9.2024 (also nach Drucklegung dieser Ausgabe) abschließend beraten. Mit dem BEG IV wolle die Bundesregierung insbesondere die Wirtschaft bei den Bürokratiekosten entlasten. Im Regierungsentwurf sei die Entlastung der Wirtschaft ursprünglich auf 944 Mio. Euro geschätzt worden. Vorgesehen sei u. a., Formerfordernisse im Zivilrecht abzusenken, Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht zu verkürzen sowie für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht abzuschaffen. Ferner solle laut Entwurf eine zentrale Datenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung eingeführt werden. Die mehrheitlich angenommenen Änderungen an dem Entwurf griffen laut Begründung des Antrags Anregungen von Verbänden und des Bundesrats auf. Der Entwurf sehe in der geänderten Fassung nunmehr 74 statt 62 Artikel vor. Mit Blick auf laufende Cum-Ex-Ermittlungsverfahren sei zudem die Regelung zu den modifizierten Aufbewahrungsfristen angepasst worden. Die verkürzte Aufbewahrungsfrist solle für Personen und Gesellschaften, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen, erst mit einer Verzögerung von einem Jahr gelten. “Die Einschränkung dient dem Zweck, laufende Cum-Ex-Ermittlungsverfahren durch die als bloße Entbürokratisierungsmaßnahme intendierte Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nicht zu beeinträchtigen oder zu erschweren”, heiße es dazu. Ebenfalls angenommen worden sei ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Darin kündigten die Fraktionen weitere Anstrengungen zum Bürokratieabbau an und forderten die Bundesregierung auf, diverse weitere Vorhaben in Angriff zu nehmen bzw. zu prüfen. Der Bericht zur ersten Lesung ist unter https://www.das-parlament.de/inland/recht/ampel-will-gegen-den-buerokratie-burnout-vorgehen abrufbar.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2024, 2281