Die Stadtverwaltung wollte den Mann ohne Schutz nicht beschäftigen. Er klagte. Vor Gericht verlangte er, ohne Maske oder Visier arbeiten zu dürfen oder im Homeoffice weiterzuarbeiten.
Das Arbeitsgericht in Siegburg wies diese Anträge mit einem Urteil vom 16. Dezember, das jetzt veröffentlicht wurde, ab: Arbeitgeber dürften durchaus das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verlangen, um vor Infektionen zu schützen.
Zum Beitrag «Gerichtsurteil: Keine Maske – keine Arbeit – DER SPIEGEL – Job & Karriere»