Mit dem „Ersten Führungspositionen-Gesetz“, dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642 – FüPoG), wurde ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland erreicht.
Ziel des FüPoG war es, den Anteil von Frauen in Führungspositionen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor zu erhöhen, um damit die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in diesen Bereichen zu fördern. Dazu wurden im privatrechtlichen Teil des Gesetzes die fixe Quote für Aufsichtsräte börsennotierter und zugleich paritätisch mitbestimmter Unternehmen sowie die flexible Quote (Zielgröße) in Aufsichtsräten, Leitungsorganen und den obersten beiden Führungsebenen börsennotierter oder mitbestimmter Unternehmen eingeführt. Im Bereich des öffentlichen Dienstes wurde das Bundesgleichstellungsgesetz novelliert.