Auch Beihilfe zur Scheinselbstständigkeit strafbar

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Furth im Wald – gegen den Inhaber einer Trockenbaufirma im Landkreis Cham ergaben, dass dieser über Jahre hinweg südosteuropäische Arbeitnehmer auf Rechnung als sogenannte Scheinselbstständige beschäftigte, um so die Sozialversicherungsbeiträge einzusparen. Bei seiner Vorgehensweise wurde der Geschäftsmann von einer Buchhalterin unterstützt, gegen die nun das Urteil gesprochen wurde.