Das Finanzamt Ribnitz-Damgarten hatte im Jahr 2022 beschieden, dass die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV schenkungsteuerpflichtig ist. Gegen diesen Bescheid hat die Stiftung Klage beim zuständigen Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht.
Das Finanzamt Ribnitz-Damgarten hatte im Jahr 2022 beschieden, dass die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV schenkungsteuerpflichtig ist. Gegen diesen Bescheid hat die Stiftung Klage beim zuständigen Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht.