Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug; Folgen aus dem BFH-Urteil vom 16. Dezember 2020 – XI R 26/20 (XI R 28/17)

  1. Ein Unternehmer ist unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er Eingangsleistungen für Zwecke seines Unternehmens und damit für seine wirtschaftliche Tätigkeit bezieht.