Globale Lieferketten: Kommission begrüßt Einigung auf Sorgfaltspflicht von Unternehmen

Künftig werden in allen globalen Wertschöpfungsketten Unternehmensregeln für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt verankert. Ausgenommen von den neuen Nachhaltigkeitspflichten sind Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darauf haben sich Unterhändler von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten geeinigt.