Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Jahr 2006 in 57 Staaten einen kritischen Mangel an Gesundheitspersonal festgestellt. Die Anwerbung und Arbeitsvermittlung für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen aus diesen Staaten darf nach § 38 Beschäftigungsverordnung (BeschV) nur von der Bundesagentur für Arbeit (BA) durchgeführt werden.