BMAS – Bericht der Kommission „Rechtssicherheit in der Betriebsrats­vergütung“ vorgestellt

Bundesminister Hubertus Heil hat vor dem Hintergrund der durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2023 (6 StR 133/12) in der Praxis entstandenen Rechtsunsicherheiten bei der Bestimmung der Vergütung von Betriebsräten eine dreiköpfige Kommission unter Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, sowie den Mitgliedern Frau Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeits­gerichts a.D. und Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und das Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn, eingesetzt.