Antidiskriminierungsbeauftragte will Schutz vor digitaler Diskriminierung ausweiten / Gutachten zu Schutz vor Diskriminierung durch algorithmische Entscheidungssysteme

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, will den Schutz vor Diskriminierung durch algorithmische Entscheidungssysteme verbessern. Denn bisher ist unklar, was passiert, wenn eine Benachteiligung nicht von einem Menschen, sondern einem Algorithmus ausgeht. Ataman legte dazu am Mittwoch das Rechtsgutachten „Automatisch benachteiligt – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und der Schutz vor Diskriminierung durch algorithmische Entscheidungssysteme“ der Autor*innen Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann und Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh vor.