Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie besteht für die Aufsichtsbehörden die Verpflichtung, statistische Daten in Form einer Statistik vorzuhalten.
Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie besteht für die Aufsichtsbehörden die Verpflichtung, statistische Daten in Form einer Statistik vorzuhalten.