Beim Grundfreibetrag und beim Kinderfreibetrag besteht ab 2023 ein Erhöhungsbedarf. Das geht aus dem aktuellen Existenzminimumbericht hervor, den das Kabinett beschlossen hat. Diese Erhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben, weil das sogenannte Existenzminimum für alle steuerfrei sein muss. Die Berichtsergebnisse fließen nun in das Inflationsausgleichsgesetz ein, mit dem die Bundesregierung die Menschen vor zusätzlichen Belastungen schützen will.