EuGH-Urteil: Airlines müssen für psychische Unfallfolgen haften

Die Tagessschau berichtet: „Fluggesellschaften müssen unter Umständen auch für seelische Unfallfolgen haften. Im Übereinkommen von Montreal, in dem die Haftung bei Flugunfällen geregelt ist, ist nur von Körperverletzung die Rede. Psychische Unfallfolgen sind nicht extra erwähnt.“