Im Blickpunkt

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Abbildung 8

Am 25.1.2022 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) die Vorschläge für Änderungen am Kodex für deutsche börsennotierte Gesellschaften auf www.dcgk.de veröffentlicht, erläutert und damit ein bis zum 11.3.2022 dauerndes Konsultationsverfahren eingeleitet. “Bei der Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen muss die ökologische und soziale Nachhaltigkeit berücksichtigt werden,” heißt es dazu in der PM des DCGK vom 27.1.2022. Dem wolle der DCGK durch seine Anpassungen Rechnung tragen. “In den seit 2009 geltenden Fassungen der Präambel sieht der Kodex die Unternehmensführung dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Mit der Kodexreform 2020 wurde in der Präambel die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen besonders thematisiert. Doch die Aussage zur gesellschaftlichen Verantwortung muss nachjustiert werden, weil in der Zwischenzeit die Erwartungen an die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren sehr viel konkreter geworden sind,” sagt Rolf Nonnenmacher, Vorsitzender der DCGK. Die erweiterten Berichtspflichten nach der bevorstehenden Corporate Sustainability Reporting Directive kämen noch hinzu. Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) mache die Einrichtung eines internen Kontroll- und Risikomanagementsystems verpflichtend. Nach dem geänderten Kodex sollten im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des Kontroll- und Risikomanagementsystems einschließlich des Compliance-Managementsystems beschrieben werden. Zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme solle der Vorstand Stellung nehmen. Der Kodex halte daran fest, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängiger Finanzexperte sein soll. Die beiden nach FISG erforderlichen Finanzexperten im Prüfungsausschuss benötigten nach Kodex besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Dies gelte gleichermaßen für die Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. – In einer der nächsten Ausgaben des BB wird Christiane Pott auf einer Ersten Seite die Vorschläge kommentieren.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2022, 297