Die Bundesregierung verweist in der Frage von etwaigen Steuererhöhungen zur Rückzahlung des 2022 eingerichteten Sondervermögens Bundeswehr und des nun geplanten Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) auf den Haushaltsgesetzgeber. Dieser werde […]
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