StB
Die Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen
Der Gesetzentwurf “zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe” (Drs. 20/8669)” stand am 13.12.2023 im Zeichen der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, die vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleitet wurde. Mit dem Gesetzesentwurf sollen Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt und gleichzeitig die Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer unsachgemäßen Hilfeleistung in Steuersachen geschützt werden. …
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Recht & Steuern | Handelsblatt Ausgabe vom 09.01.2024
Recht & Steuern | Handelsblatt Ausgabe vom 19.12.2023
Recht & Steuern | Handelsblatt Ausgabe vom 28.11.2023
Investitionserwartungen deutlich gesunken
Die Unternehmen in Deutschland haben ihre Investitionsvorhaben deutlich gekürzt. Das geht aus den Konjunkturumfragen des ifo Instituts hervor. Die ifo Investitionserwartungen für das laufende Jahr sind im November auf 2,2 […]
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Wachstumschancengesetz im Vermittlungausschuss
Berlin: (hib/BAL) Das mit den Stimmen der Ampel-Koalition vom Bundestag verabschiedete Wachstumschancengesetz (20/8628) hat der Bundesrat vorerst gestoppt. Die Länderkammer hat in ihrer Sitzung am 24. November 2023 beschlossen, den […]
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ETAF-Konferenz zur Umsetzung der Zwei-Säulen-Lösung der OECD
Die Podiumsteilnehmer der Konferenz zur Umsetzung der Zwei-Säulen-Lösung für die Besteuerung multinationaler Konzerne zeigten sich optimistisch über die positiven Auswirkungen der anstehenden Einführung einer globalen Mindeststeuer. Die Einführung einer Digitalsteuer […]
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Start des Zuwendungsempfängerregisters
Die Pressestelle des Bundeszentralamtes für Steuern hat eine neue Pressemitteilung über den Start des Zuwendungsempfängerregisters herausgegeben. Zum Beitrag «Start des Zuwendungsempfängerregisters»
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Wichtige Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2024
Wer 2024 neu in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2024 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 auf 84 Prozent. Somit bleiben 16 Prozent […]
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