Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Amazon zur Feststellung einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb nach Maßgabe der neuen kartellrechtlichen Vorschrift des § 19a GWB eingeleitet (s. PM BKartA vom 18.5.2021). Im Rahmen der Ermittlungen, …
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