Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 den Regierungsentwurf zur “Zuckergetränkesteuer” beschlossen. Der Entwurf wird als Änderungsantrag an das Haushaltsbegleitgesetz 2027 angehängt. Als konkreter Vollzugsaufwand der Zuckergetränkesteuer werden 227,75 zusätzliche Arbeitskräfte genannt. Davon 200 beim Zoll (6 höherer, 117 gehobener, 77 mittlerer Dienst), 23 beim ITZBund und 3,75 im BMF. Bis 2029 summiert sich der Verwaltungsaufwand auf rund 90 Mio. Euro. Für 2028 stehen knapp 32 Mio. Euro Kosten erwarteten Einnahmen von 925 Mio. Euro gegenüber. So ergibt sich eine Erhebungsquote von 3,5 %. Das kollidiert mit dem Ziel, das Personal der Bundesverwaltung bis 2029 um 8 % zu senken. Im Koalitionsvertrag “Verantwortung für Deutschland” der schwarz-roten Bundesregierung unter CDU, CSU und SPD sind konkrete Maßnahmen zur Einsparung und zum Stellenabbau in der Bundesverwaltung sowie zum massiven Bürokratieabbau festgeschrieben. So sollen in der vierjährigen Legislatur (bis 2029) mindestens 8 Prozent der Stellen in der Bundesverwaltung abgebaut werden. Das BMF will den Bedarf durch die “Zuckergetränkesteuer” “soweit möglich” durch unbesetzte Stellen und Umverteilung decken. Ob damit an anderer Stelle Kapazitäten fehlen oder eigentlich abbaubare Stellen bestehen bleiben, lässt das BMF offen. Aufschlussreich ist die Unterscheidung zwischen Haushalts-Ist und Arbeits-Ist. Beim BZSt stieg das Arbeits-Ist von 1 861 (2021) auf 2 050 Vollzeitkräfte (2026), also um rund 10 %, während die Anzahl der Planstellen leicht sank. Einsparungen zeigen sich damit eher im Stellenplan als im tatsächlichen Personaleinsatz. Im operativen Steuerbereich des Zolls wuchs der Einsatz im selben Zeitraum von 4 136 auf 4 502 Kräfte (+9 %), in den Steuerverwaltungen der Länder auf 107 199 Vollzeitkräfte (2025). International ist die deutsche Personaldichte hoch, Deutschland belegt einen Spitzenplatz. Auf eine Vollzeitstelle kommen hier rund 760 Einwohner, in Italien 1 850, in Spanien 2 330. Solche Vergleiche sind wegen unterschiedlicher Aufgabenzuschnitte und föderaler Strukturen allerdings mit Vorsicht zu lesen, zumal die OECD für die Niederlande eine ähnliche Relation wie für Deutschland ausweist. Weitere Vorhaben – etwa die Besteuerung von Kryptowerten oder die vorerst gestoppte Verpackungssteuer mit 819 Stellen – werfen dieselbe Frage auf.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

