Im Blickpunkt

Der Monatsbericht des BMF vom Oktober 2026 stellt die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder sowie der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten für 2025 vor. Die Vorjahreswerte stammen aus dem Monatsbericht November 2025. Mit 12 148 Prüferinnen und Prüfern waren rund 200 Betriebsprüfer weniger im Einsatz als 2024 (12 359). Dennoch stieg das Mehrergebnis von 10,9 auf rund 11,2 Mrd. Euro. Der Anteil der Großbetriebe an diesem Mehrergebnis sank jedoch von 7,6 auf 7,2 Mrd. Euro. Geprüft wurden 139 205 Betriebe (2024: 140 764), die Prüfungsquote blieb bei 1,6 Prozent. Bei Großbetrieben fiel sie deutlich: von 29,6 auf 25,8 Prozent. Größte Posten waren die Körperschaftsteuer mit 3,3 Mrd. Euro (2024: 3,0) und die Gewerbesteuer mit 2,8 Mrd. Euro (2024: 3,1). Die Bußgeld- und Strafsachenstellen schlossen 51 272 Strafverfahren ab, gut 1 200 mehr als 2024 (50 018). Staatsanwaltschaften und Gerichte erledigten dagegen nur 8 500 Verfahren nach 11 729 im Vorjahr. Die Zahl der Urteile und Strafbefehle wegen Steuerhinterziehung sank von 5 559 auf 5 039. Ihnen lagen hinterzogene Steuern von 1,2 Mrd. Euro zugrunde; verhängt wurden Freiheitsstrafen von zusammen 1 429 Jahren. Abgeschlossen wurden 5 491 Bußgeldverfahren nach rund 5 900 im Vorjahr; die Bußgelder für die wichtigsten Tatbestände betrugen 9,3 Mio. Euro. Die Steuerfahndungsstellen erledigten 35 533 Prüfungen (2024: 34 247) und stellten Mehrsteuern von rund 3,1 Mrd. Euro fest, ein Plus von etwa 0,5 Mrd. Euro. Eingeleitet wurden 8 736 Strafverfahren (2024: 8 032). Die daraus verhängten Freiheitsstrafen sanken jedoch von 1 345 auf 1 118 Jahre. Trotz weniger Personal stiegen die Mehrergebnisse von Betriebsprüfung und Steuerfahndung. Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften gingen die Fallzahlen und die verhängten Strafen dagegen zurück.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2026, 2581