Im Blickpunkt

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat am 23.10.2026 mit großer Mehrheit die Ratsposition zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission verabschiedet, mit dem die Grundlagen für eine neue europaweite Rechtsform “EU Inc.” geschaffen werden soll (vgl. PM des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom gleichen Tag). Damit können, sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme beschließt, die drei Institutionen Rat, Parlament und Kommission in Verhandlungen über die endgültige Ausgestaltung der EU Inc. treten. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche: “Europa hat einen großen Binnenmarkt. Doch wer hier über Grenzen hinweg wachsen oder Kapital aufnehmen will, trifft noch immer auf unterschiedliche nationale Regeln. Das kostet Zeit und erschwert Investitionen. Mit der EU Inc. soll eine Rechtsform entstehen, die Unternehmen den europäischen Markt erheblich leichter zugänglich macht. Eine Gründung soll künftig vollständig digital und grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden möglich sein. (. . .) Ein gemeinsamer Markt ist wirtschaftlich nur so stark, wie Unternehmen ihn tatsächlich nutzen können. Gerade in geopolitisch unsicheren Zeiten ist es entscheidend, diese Stärke auszuschöpfen. Die Einigung der Mitgliedstaaten bringt uns diesem Ziel näher. Jetzt sollte das Europäische Parlament zügig folgen. Denn Europas Unternehmen brauchen weniger Hürden, um die Chancen dieses Marktes zu nutzen.” Die geplante EU Inc. stehe allen Unternehmen offen und solle die grenzüberschreitende Tätigkeit in der EU sowie den Zugang zu Finanzierungen durch Investoren erleichtern. Zukünftig solle die Gründung einer EU Inc. über ein zentrales EU-Portal vollständig digital und grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden möglich werden. Der VO-E sieht außerdem Regelungen vor, um zu verhindern, dass nationale Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung durch die neue Rechtsform unterminiert werden. Hierfür hatte sich die Bundesregierung eingesetzt. Der VO-E enthalte zudem Regelungen zur Harmonisierung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung und ihrer steuerrechtlichen Behandlung, die für Startups und Scaleups ein wichtiges Instrument darstellt, um qualifiziertes Personal zu gewinnen. Ebenfalls solle die für Finanzierungsrunden für Startups wichtige Anteilsübertragung EU-weit einheitlicher und mit weniger Bürokratieaufwand ausgestaltet werden. Die hierfür geltenden unterschiedlichen Regelungen in der EU waren von der Branche als Wachstumshemmnis identifiziert worden. Vgl. zur EU Inc. bereits J. Schmidt, BB 2026, 1731, Peschke/Jandke, BB 2026, 1859 sowie Hesprich, voraussichtlich in Heft 46/2026 des BB, der diese Ratsposition bereits berücksichtigt.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2026, 2561