Strukturreform in der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein: Die beschlossene Reform der Arbeitsgerichtsstruktur in Schleswig-Holstein nimmt gemäß einer PM des LAG Schleswig-Holstein vom 6.10.2026 konkrete Formen an. Danach ergibt sich: Das ArbG Neumünster wird zum 30.11.2026 geschlossen. Für dessen Bezirk ist ab dem 1.12.2026 das ArbG Kiel zuständig. Die beim ArbG Neumünster Beschäftigten werden zum ArbG Kiel versetzt. Die in Neumünster betriebenen Gerichtsverfahren werden vor dem ArbG Kiel automatisch fortgeführt. Das ArbG Elmshorn wird zum 28.2.2027 geschlossen. Ab dem 1.3.2027 werden in Itzehoe auswärtige Kammern des ArbG Lübeck eingerichtet. Diese werden für den bisherigen Gerichtsbezirk des ArbG Elmshorn zuständig sein. Die Beschäftigten wechseln von Elmshorn nach Itzehoe. Dort werden auch die bislang in Elmshorn eingegangenen Verfahren fortgesetzt. Geplant ist, dass der Gerichtstag Meldorf des ArbG Elmshorn bereits zum 31.12.2026 entfällt und die dort anhängigen Verfahren zunächst in Elmshorn und dann in Itzehoe fortgeführt werden. Das ArbG Flensburg wird zum 30.4.2027 in das ArbG Kiel als auswärtige Kammern Flensburg integriert, verbleibt aber in neuer Struktur am bisherigen Ort. Es ist geplant, dass der Gerichtstag Husum unverändert bestehen bleibt. Die erforderlichen logistischen Arbeiten in den Gerichten werden im Hintergrund laufen. Die Rechtsprechung soll trotz der weitgehenden Veränderungen möglichst reibungslos und ohne große Unterbrechungen fortgesetzt werden.
Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

