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BAG: Kündigung – Abbedingung von Annahmeverzugslohnansprüchen im Voraus – Wahl US-amerikanischen Rechts

BAG, Schlussurteil vom 30. Juli 2026 – 2 AZR 91/24

§ 615 Satz 1 BGB ist insoweit zwingend, als Annahmeverzugslohnansprüche des Arbeitnehmers
für den Fall einer unwirksamen oder zu einem späteren Zeitpunkt wirkenden
Arbeitgeberkündigung nicht im Voraus – insbesondere nicht durch die Wahl einer
ausländischen Rechtsordnung – abbedungen werden können (Rn. 15, 19).

(Orientierungssatz)