Aufsatz: Die Anwendung des § 175 AO in der Praxis

Die Vorschrift des § 175 regelt zwei unterschiedliche Sachverhalte. Auf der einen Seite veranlasst sie die nachträgliche Berücksichtigung von Grundlagenbescheiden und auf der anderen Seite soll sie sicherstellen, dass auch Ereignisse, denen steuerliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt, trotz Bestandskraft des ursprünglichen Bescheides korrigiert werden können. Allerdings zielt die Vorschrift nicht nur auf die Korrektur eines Bescheides, sondern ermöglicht auch die erstmalige Erfassung eines Sachverhaltes. Obwohl die Vorschrift auf den ersten Blick unproblematisch erscheint, gibt es in der Praxis der Steuerberatung doch immer wieder Zweifelsfälle, die auch die Gerichte beschäftigen. Aufgrund der Fülle an höchstrichterlicher Rechtsprechung erhebt der nachfolgende Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Bruschke, BB 2026, 1623-1629