Berlin: (hib/PK) Die Auswirkungen der Grundsteuerreform sind Thema einer Kleinen Anfrage (21/3070) der AfD-Fraktion. Seit dem 1. Januar 2025 werde die Grundsteuer auf Grundlage des neu gefassten Bundesrechts erhoben, teils ergänzt um modifizierendes Landesrecht sowie unter Anwendung des jeweiligen Grundsteuerhebesatzes der Liegenschaftsgemeinde.
Ausgangspunkt für die Reform sei ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2018 gewesen, mit dem die vormalige Rechtslage für verfassungswidrig erklärt worden sei, da gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden. In der Folge komme es flächendeckend zu einer Neubewertung der Grundstücke.
Die Abgeordneten wollen wissen, an welchen Stellen im Grundsteuergesetz und in welchen daraus abgeleiteten Länderkodifikationen es aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls Reformbedarf gibt und wann dieser umgesetzt werden soll.

