Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat im Finanzausschuss die geplante Senkung des Durchschnittssatzes für Landwirte von neun auf 7,8 Prozent mit Verweis auf europarechtliche Vorgaben im Rahmen einer Unterrichtung (20/11920) verteidigt. Man könne von unionsrechtlichen Vorgaben nicht abweichen, erklärte Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) am Mittwoch im Finanzausschuss. Es bestehe die Gefahr, dass die EU die Anwendung der Pauschalversteuerung dann gänzlich untersage. Die Kürzung des Durchschnittssatzes ist im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 (20/12780) vorgesehen.