Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: Zeitpunkt unklar

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung kann noch keinen Zeitplan darüber aufstellen, wann das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten kommen wird. Das schreibt sie in einer Antwort (20/11971) auf eine Kleine Anfrage (20/11651) der Gruppe Die Linke, in der diese sich verwundert darüber äußert, dass der Prozess so lange dauert. Hintergrund der nötigen Neuregelung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2019, das die Arbeitgeber in den EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, eine verlässliche Arbeitszeiterfassung einzuführen. Im September 2022 hatte dann das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber in richtlinienkonformer Auslegung des Paragraf 3 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes bereits verpflichtet sind, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen.