Anspruch auf unentgeltliche Kopie der eigenen Examensklausuren


Ein ehemaliger Referendar zog nach dem erfolgreichen Assessorexamen gegen das Justizministerium zu Felde. Was zunächst nach einem toten Rennen zwischen David und Goliath aussah, wurde zum Erfolg: „Das Landesjustizprüfungsamt muss einem Examensabsolventen eine kostenfreie Kopie seiner Klausuren der zweiten juristischen Staatsprüfung nebst Prüfergutachten in Papierform oder einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung stellen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung entschieden.“