IMAGO / Westend61

© IMAGO / Westend61

IDW: Stellungnahme zum Richtlinienentwurf über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Die EU-Kommission hat am 21. 4.2021 einen Vorschlag zur Fortentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Die Kommentierungsfrist endet (nach zwischenzeitlicher Verlängerung) am 14. 7..2021. Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte bereits vorher um Stellungnahme zu dem Entwurf gebeten. Das IDW hat seine Stellungnahme gegenüber dem BMJV am 4. 6. 2021 abgegeben.

Wesentlicher Ausgangspunkt des Richtlinienvorschlags ist der Befund, dass die bisherige CSR-Berichterstattung hinsichtlich Inhalt und Vergleichbarkeit noch keinen zufriedenstellenden Status erreicht hat. Im Rahmen des europäischen „Green Deal“ sieht es die Kommission daher als notwendig an, deutliche Verbesserungen zu erreichen. Die Unternehmensberichterstattung ist zusammen mit den integrierten Handlungssträngen „Sustainable Finance“ und „Sustainable Corporate Governance“ zentraler Baustein des „Green Deal“. Das IDW hat sich bisher mehrfach positiv zu diesen Bestrebungen geäußert und die aktive Rolle des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer zur Erreichung der Zielsetzungen herausgestellt.

Kerninhalte des Entwurfs der Kommission sind eine umfassendere und konkretere Nachhaltigkeitsberichterstattung, die zudem ausschließlich im Lagebericht verankert ist. Zudem soll der persönliche Anwendungsbereich auf alle großen Unternehmen unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung ausgeweitet werden. Ferner ist (in einer ersten Phase) eine Pflichtprüfung mit begrenzter Sicherheit vorgesehen, die später ggf. zu einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit fortentwickelt wird. Nach dem Entwurf können auch Drittanbieter für die Prüfung zugelassen werden. Die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung soll zudem stärker in die Corporate Governance der berichtenden Unternehmen integriert werden. Die Erstanwendung (nach Umsetzung in den Mitgliedstaaten) ist bereits für Geschäftsjahre vorgesehen, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Das IDW wird entsprechend auch gegenüber der EU-Kommission Stellung nehmen.

(IDW Aktuell vom 8.6.2021)