Aufsatz: Nicht vergleichbare ausländische Reorganisationen in der Hinzurechnungsbesteuerung – Einordnung des materiellen Korrespondenzprinzips nach der jüngeren Rechtsprechung

Der Beitrag befasst sich mit einem wichtigen Spannungsverhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung: Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden Einkünfte sind gemäß § 10 Abs. 3 AStG nach deutschen Grundsätzen zu ermitteln, wobei die Anwendung des UmwStG ausgeschlossen ist; dies gilt gleichermaßen für die Bestimmung der Niedrigbesteuerung im Sinne von § 8 Abs. 5 AStG. Bei ausländischen Buchwertübertragungen liegt deshalb regelmäßig eine Niedrigbesteuerung vor. Abstrakte Einkünfte aus ausländischen Reorganisationen, die nicht mit einem Vorgang im Sinne des § 1 UmwStG vergleichbar sind, können zudem nur nach Nr. 1 bis 8 des Aktivkatalogs in § 8 Abs. 1 AStG als aktiv qualifizieren. Dabei sind auch die Vorschriften zum materiellen Korrespondenzprinzip zu beachten.

Engelmann, BB 2026, 2583-2591