Aufsatz: Freistellung auf Abruf? – Der Beschäftigungsanspruch als Grenze formularvertraglicher Gestaltung

Das BAG setzt pauschalen Freistellungsklauseln nach einer Kündigung klare Grenzen: Ohne konkrete Abwägung der beiderseitigen Interessen sind sie unwirksam. Der Beitrag analysiert den verbleibenden Gestaltungsspielraum und zeigt, wie Freistellungsklauseln rechtssicher an berechtigte betriebliche Interessen anknüpfen können.

Hier geht es zum vollständigen Aufsatz: Hahn/Bitzer, BB 2026, 2484-2489