Gemeinnützige Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i. V. m. §§ 51 ff. AO erfahren sowohl unmittelbare als auch mittelbare steuerliche Vergünstigungen, die mit einem Steuerverzicht des Staates einhergehen und Ausdruck einer staatsentlastenden Betätigung für das Gemeinwohl sind. Aktuelle Rechtsprechung zu den für gemeinnützige Körperschaften bedeutsamen Themenbereichen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts stellt der Autor im Folgenden dar.

