Der von Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium am 16.7.026 vorgelegte 26-Punkte-Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität will neben einer Verschärfung der Strafrahmen und einem Ausbau der Ermittlungsstrukturen auch die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nach § 371 AO in ihrer heutigen Form abschaffen. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass dieses Vorhaben in einem systematischen Spannungsverhältnis zu der in demselben Aktionsplan angelegten und im geltenden Recht (§ 153 AO, Art. 97 § 38 EGAO) bereits verankerten Förderung freiwilliger steuerlicher Selbstkontrolle durch Tax-Compliance-Management-Systeme steht. Wer die Selbstanzeige als Rückzugsoption für die Aufarbeitung von Altfehlern beseitigt, ohne zugleich eine gleichwertige Ersatzlösung zu schaffen, nimmt Unternehmen und ihren Organen gerade den Anreiz, ein TCMS überhaupt erst aufzubauen, wodurch die im Aktionsplan selbst angelegte risikoorientierte, ressourcenschonende Betriebsprüfung konterkariert wird.

