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Europäische Kommission: Freiwilliger Standard

-tb- Die Europäische Kommission hat die „Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 der Kommission vom 3. Juli 2026 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung freiwillig anwendbarer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die durch die Obergrenze für die Wertschöpfungskette geschützt sind“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese beinhaltet den freiwillig anwendbaren Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie wird am 24.9.2026 in Kraft treten und für ab dem 1.1.2027 beginnende Geschäftsjahre gelten.  Die PM ist unter https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/1560/oj abrufbar.