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BGH: Ausschluss der Rechtsbeschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung über die Festsetzung der Auslagen und Vergütung des gerichtlich bestellten Sonderprüfers

Die Rechtsbeschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung über die Festsetzung der Auslagen und Vergütung des gerichtlich bestellten Sonderprüfers ist gemäß § 142 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 AktG kraft Gesetzes auch dann ausgeschlossen, wenn das Beschwerdegericht einen Anspruch auf Vergütungsfestsetzung gemäß § 142 Abs. 6 Satz 1 und 2 AktG bereits dem Grunde nach verneint hat.

BGH, Beschluss vom 23.6.2026 – II ZB 10/25

(Amtlicher Leitsatz)