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OLG Köln: UVP-Streichpreise

Wirbt ein Unternehmen mit einem gegenüber der UVP des Herstellers herabgesetzten Preis, den es der durchgestrichenen, als solche erkennbaren UVP des Herstellers gegenüberstellt (UVP-Streichpreis), ist es nicht gehalten, nach § 11 Abs. 1 PAngV den niedrigsten Preis anzugeben, den es innerhalb der letzten 30 Tage gefordert hat.

OLG Köln, Urteil vom 15.5.2026 – 6 U 92/25

(Amtlicher Leitsatz)