BB-Kommentar: BAG zur Treuwidrigkeit der Geltendmachung eines rechtskräftig festgestellten Anspruchs auf Betriebsrente

Der Kläger ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Im Jahr 1999 trat der Kläger als Partner in die beklagte, mittlerweile in Liquidation befindliche Rechtsanwalts-GmbH ein und erhielt in diesem Zusammenhang eine Versorgungszusage. Alleingesellschafterin der Beklagten ist eine Vermögensverwaltungs-GbR, an der der Kläger und die übrigen Partner beteiligt waren. Daneben bestand noch eine weitere GbR mit identischem Gesellschafterbestand (LV-GbR), die zur Finanzierung der Versorgungszusagen Lebensversicherung auf das Leben des Klägers und der übrigen Partner abschloss. Die Statuten der Partnerschaft sahen vor, dass die versorgungsberechtigten Partner die Beiträge zu den Rückdeckungsversicherungen wirtschaftlich selbst tragen sollten.

Hansen, BB 2026, 1728 zu BAG, 3 AZR 77/25