Investitionen in die Zukunft benötigen Investoren, die bereit sind, die damit verbundenen Risiken zu tragen. Die individuelle Risikotragfähigkeit eines Kreditinstituts limitiert jedoch die Möglichkeiten der Kreditvergabe. Besonders betroffen sind großvolumige Investitionskredite, die zu Klumpenrisiken führen können. Um dem entgegenzuwirken, schließen sich Banken zu einem Konsortium zusammen und vergeben gemeinsam einen Konsortialkredit. Insbesondere die umsatzsteuerliche Behandlung von Konsortialführungsleistungen sorgt jedoch in Betriebsprüfungen bei Konsortialbanken für Streitpotenzial. Mit der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung zur Behandlung von Konsortialführergebühren bei einem (offenen) Konsortialkredit als umsatzsteuerpflichtige Leistung sondert sich Deutschland gegenüber anderen europäischen Staaten ab. Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Bei Konsortialführerschaft von im europäischen Ausland belegenen Kreditinstituten führt die Umsatzsteuerpflichtigkeit der Konsortialführergebühren zudem zu zusätzlichen Kostenbelastungen deutscher Konsortialbanken, was diese als Kreditpartner bei der Finanzierung großer Investitionen im Vergleich mit anderen europäischen Banken schwächt. Bei Konsortialführerschaft im Inland kommt es aufgrund der fehlenden Umsatzsteuerbefreiung zu einer Belastung des Kreditnehmers und damit zu einer Verteuerung des Kredits.

